Schutzgitter als Alternative zur Schutzverglasung
Muß es immer eine Außenschutzverglasung sein?
Nein, nicht unbedingt!
Wenn restaurierungsethische und bauphysikalische Gesichtspunkte berücksichtigt werden kann es durchaus sinnvoll sein auf eine Außenschutzverglasung zu verzichten.
Zum Beispiel wenn:
- hohe Gefahr von Vandalismuß besteht (z.B. auch um bei sehr hoher Vandalismußgefahr eine "regelmäßige" Zerstörung der Schutzscheibe zu verhindern)
- keine Gefahr durch Kondensfeuchte an den Verglasungen existiert
- der Ausbau der Originale vermieden werden soll und trotzdem ein Schutz realisiert werden muß
- etc.
Wie immer bei der Arbeit an Objekten der Denkmalpflege muß auch hier im Vorfeld
mit allen Beteiligten eine einvernehmliche Entscheidung im Bezug auf:
- Konstruktion
- Material
- Kosten
getroffen werden, sowie wie bei den hier gezeigten Beispielen.
Deshalb ist es sinnvoll diese Punkte im Vorfeld der Arbeiten Voruntersuchen zu lassen.
St. Kassian in Regensburg ist ein weiteres Beispiel für ein Objekt bei dem Edelstahlgitter die bestehende restaurierte Bleiverglasung schützen:









