Die (Gesetzes)lage
Die EU-Kommission hat am 18.3.2009 zwei entsprechende Ökodesign-Vorschriften angenommen.
Damit steht der Fahrplan für die während der deutschen EU-Ratspräsidentschaft auf den Weg gebrachte Abschaffung der Glühbirnen fest.
Privathaushalte haben auch weiterhin die Wahl zwischen langlebigen Kompakt-Leuchtstofflampen, die derzeit (mit einem um bis zu 75 Prozent niedrigeren Verbrauch als Glühlampen) die höchsten Energieeinsparungen ermöglichen, oder effizienten Halogenglühlampen, die bei Einsparungen zwischen 25 und 50 Prozent den herkömmlichen Glühlampen in Bezug auf die Lichtqualität absolut gleichwertig sind.
Quelle: http://ec.europa.eu/deutschland/press/pr_releases/8356_de.htm
Weitere Informationen:
- Kommission verabschiedet zwei Verordnungen zur schrittweisen Abschaffung ineffizienter Glühlampen
- Frequently asked questions about the regulation on ecodesign requirements for non-directional household lamps
Somit empfehlen wir Ihnen für den Einsatz in unseren klassischen freistrahlenden Leuchten wie der Serie "Würzburger Bleilampen" bis auf weiteres den Einsatz von effizienten Hochvolthalogenglühlampen oder des Produktes "Philips Masterclassics" ein Niedervolthalogenleuchtmittel mit Sockel E27 oder E14 der Energieeffizienzklasse "B".
Alternativ können Sie unsere im Katalog mit Glühlampen beschriebenen Leuchten natürlich auch mit Kompaktleuchtstofflampen und in die Leuchte integrierten elektronischen Vorschaltgerät beziehen.
Hier finden Sie einige Beispiele.
Darüber hinaus bieten wir Ihnen in etlichen Leuchtenserien hocheffiziente Leuchten; eine kleine Auswahl finden Sie hier.
Eine kleine Zusammenfassung zur Geschichte des Glühlampenverbotes finden Sie hier.
