Die Maßnahmen im Bereich der Denkmalpflege und insbesondere im Bereich der Glasmalereikonservierung sind oft von den unterschiedlichsten Bedingungen geprägt.
Hierzu gehören z.B.:
der Glasmalereien, Bleiverglasungen bzw. des geplanten Projektes.
Durch möglichst sorgfältiges Austarieren dieser und anderer Faktoren, zwischen allen am Projekt beteiligten, z.B.:
bemühen wir uns in jedem Projekt die aktuell optimalste Lösung zu finden.
So auch hier in der kath. Kirche St. Johannes der Täufer zu Seßlach. Während laufender Arbeiten wurden drei Bleiverglasungen mit Glasmalereien, in zwei Fenstern durch benachbarte Arbeiten beschädigt.
Eine komplette Konservierung aller Glasmalereien stand nicht auf der Agenda der damals laufenden Kampagne.
Nach der oben beschriebenen Abwägung aller Faktoren entschied man sich, die drei einzelnen Felder selektiv mit einer Schutzverglasung in Form einer Bleiverglasung zu konservieren.
Durch diese eher seltenere Maßnahme sollte vor allem:
Die Nachteile einer Bleiverglasung als Schutzverglasung:
wurde in Kauf genommen und dem Erhalt der Originalsubstanz untergeordnet.
Auch ganzflächig kann eine Bleiverglasung als Schutzverglasung eingesetzt werden
Allerdings bedarf diese dann genau so einer regelmäßigen Wartung im Bezug auf Abdichtungsarbeiten, wie eine gewöhnliche Bleiverglasung, was mit entsprechenden Kosten verbunden ist.
Hinzu kommt, dass in einer Bleiverglasung nicht alle als einscheibigen Schutzverglasung verwendbaren Gläser eingesetzt werden können.
Unter Umständen mit gravierend niedrigerem Vandalismusschutz oder erheblich geringerem UV++ und IR-Schutz, zumindest, wenn die Bleiverglasung als Schutzverglasung die diffizile Aufteilung einer figürlichen Glasmalerei übernehmen soll.
Soll die Bleiverglasung als Schutzverglasung eine simple Rechteckaufteilung, oder Rautenaufteilung aufweisen, können auch anspruchsvollere Gläser verwendet werden, wie z.B. hier.